Stand: August 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten zwischen der Pineaclino (nachfolgend "Vermieter") und dem Mieter.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Übergabe des Mietgegenstandes zustande. Angebote des Vermieters sind freibleibend.
Alle Vereinbarungen, Zusagen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Mietgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Baumaschinen und Baugeräte einschließlich des werksseitig mitgelieferten Zubehörs.
Der Vermieter ist berechtigt, gleichwertige Ersatzgeräte zu liefern, sofern diese die gleiche Funktion erfüllen.
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes. Vereinbarte Mietzeiten verstehen sich als unverbindliche Richtwerte.
Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Angebrochene Miettage werden als volle Miettage berechnet.
Die Mietpreise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzlich zur Miete können folgende Kosten anfallen:
Der Vermieter kann eine angemessene Kaution oder Sicherheitsleistung verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes unter Verrechnung etwaiger Forderungen zurückerstattet.
Der Mietgegenstand wird in betriebsbereitem und verkehrssicherem Zustand übergeben. Der Mieter hat sich vor Übernahme von der Funktionsfähigkeit zu überzeugen.
Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe anzuzeigen.
Der Mieter verpflichtet sich:
Reparaturen dürfen nur vom Vermieter oder von ihm beauftragten Werkstätten durchgeführt werden. Eigenreparaturen sind nicht gestattet.
Notwendige Wartungsarbeiten und der Austausch von Verschleißteilen gehen zu Lasten des Vermieters, sofern sie nicht durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden.
Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Dies umfasst insbesondere:
Der Vermieter unterhält eine Maschinenversicherung. Der Mieter trägt die Selbstbeteiligung bei Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Vermieter vollen Schadensersatz verlangen.
Der Mietgegenstand ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übergeben wurde, abzüglich normaler Abnutzung. Er ist gereinigt und betankt zurückzugeben.
Die Rückgabe erfolgt am Standort des Vermieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Mietgegenstand bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf ihn nicht an Dritte weitervermieten oder als Sicherheit verwenden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erhoben werden.
Beide Vertragsparteien können den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Diese Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am August 2025 aktualisiert.